Werberecht für Ärzte / Zahnärzte „MacDent“
Mit einer ausführlichen Entscheidung stärkt das Bundesverwaltungsgericht das Werberecht für (Zahn-) Ärzte. In dem Verfahren ging es um die Werbung von Zahnärzten mit dem Logo „MacDent“ und dem damit verbundenen Schriftzug „Geprüfte Qualitätsstandards“ mit Hinweis auf die allgemeine Internetseite. Das Bundesverwaltungsgericht entschied, dass es nicht mit dem Grundrecht der freien Berufsausübung vereinbar sei, einem niedergelassenen Zahnarzt die Verwendung des Logos und des Slogans eines Franchise-Unternehmens zu verwenden. Hiernach ist kein Gemeinwohlbelang erkennbar, der die Beschränkung der Berufsfreiheit nach Artikel 12 Absatz 1 GG rechtfertigen kann. Insbesondere der Hinweis auf geprüfte Qualitätsstandards ist eine sachangemessene Information des Publikums, der keinen Irrtum erregt. Die Entscheidung ist ein weiterer Meilenstein bei der Frage des Werberechts von Ärzten und Zahnärzten. BVerwG, Urteil vom 24.09.2009, Aktenzeichen: 3 C 4.09
Schlagwörter