MEDIZINANWALTBLOG
Rundfunkgebühren für Autoradio
Bei Fahrten des Arztes in die Praxis muss dieser für das Autoradio (zusätzlich) GEZ-Gebühren zahlen. Das Verwaltungsgericht Hamburg (Aktenzeichen 10 K 736/09) entschied hier, dass dieses auch dann gelte, wenn der Arzt bereits für seinen Privathaushalt GEZ-Gebühren zahle.
6. Interdisziplinäres Ärztesymposium
Veranstalter: Mediplex Hamburg Vortrag: Dr. Katja Held Thema: Die Zulässigkeit von Kooperations- und Zuweisermodellen zwischen Vertragsärzten und Krankenhäusern Ort: Hamburg, Hotel Sofitel Am alten Wall weitere Informationen unter: www.mediplex.de
9. Dresdner Symposium für Fertilität 2010
Vortrag: Dr. Katja Held Thema: Neues für Berufsausübungsgemeinschaften und Einzelpraxen Tag: 13.03.2010