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BGH entscheidet: Keine Zugaben bei Einlösen von Rezepten durch Apotheker

Immer wieder beschäftigen sich die Gerichte mit der Frage, ob es Apothekern erlaubt ist, seinen Kunden bei der Abgabe von Arzneimitteln eine Zuwendung in Form eines Geschenkes oder eines Gutscheins ausgeben zu dürfen. In den Urteilen des Bundesgerichtshofes am 06.06.2019 zu den Aktenzeichen I ZR 206/17 und I ZR 60/18 entschied nunmehr der Bundesgerichtshof erneut: Apotheken dürfen im Zusammenhang mit der Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel keinerlei Geschenke oder Gutscheine ausgeben. Der Bundesgerichtshof kehrt sich insoweit von der älteren Rechtsprechung ab, wo noch geringfügige Werbeabgaben als zulässig erachtet wurden. Der Bundesgerichtshof vertrat…

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