MEDIZINANWALTBLOG

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Werbung für individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)

Aktuelles Urteil des VG Münster zur Werbung für zahnkosmetische Leistungen (Bleaching)   02.10.2018 Zahnärzte und Ärzte stehen immer wieder vor der Frage, ob und wie sie für sich, ihre Praxis und ihre Leistungen werben dürfen. In der Tat sind die Möglichkeiten durch die Vorschriften der (zahn-) ärztlichen Berufsordnungen sehr beschränkt. Denn prinzipiell ist jede Art der Werbung untersagt, um einer Kommerzialisierung des Arztberufes vorzubeugen. In den vergangenen Jahren hat die Rechtsprechung die Regeln jedoch in vielerlei Hinsicht gelockert. Sodass es (Zahn-) Ärzten mittlerweile in bestimmten Grenzen erlaubt ist für ihre…

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Infoabend: Existenzgründung für Mediziner

Wir laden Sie ein!   Besuchen Sie unseren Infoabend zum Thema Existenzgründung für Mediziner. Wir informieren Sie über alles, was Sie für Ihre Gründung wissen müssen.   Termin: Donnerstag 15.06.2017 um 18.30 Uhr   Ort: Kanzlei Vorberg & Partner, Vorsetzen 41, 20459 Hamburg   Referenten: Dr. Katja Paps (geb. Held) – Fachanwältin für Medizinrecht Uland Grawe –  Certified Financial Planner (CFP®)   Anmeldung per Telefon unter +49 40 44 14 00 80 oder per Mail an info@medizinanwalt.de.   Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

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Das Versorgungsstärkungsgesetz in Stichpunkten

Die wichtigsten Stichpunkte zu den gesetzlichen Änderungen durch das Versorgungsstärkungsgesetz, welches am 01.08.2015 in Kraft tritt:   Unterversorgte Bereiche und strukturschwache Gebiete sollen in der vertragsärztlichen Versorgung gefördert werden. Es wird ein  Strukturfond eingerichtet; Fördermöglichkeiten werden erweitert. Medizinische Versorgungszentren können künftig auch „fachgleich“ gegründet werden. Auch Zahnärzte und Psychotherapeuten können künftig Medizinische Versorgungszentren gründen. Die Gründungsvoraussetzungen für Kommunen als Gründer eines Medizinischen Versorgungszentrums wurden aufgenommen. Die Nachbesetzung von Vertragsarztzulassungen in überversorgten Gebieten wird eingeschränkt. Bei einem Versorgungsgrad von über 140 Prozent kann der Zulassungsausschuss nur in gesetzlich geregelten Einzelfällen die Zulassung…

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Honoraranspruch des Zahnarztes

Immer wieder erleben wir in der anwaltlichen Beratungspraxis, dass von einem Zahnarzt wegen behaupteter fehlerhafter Behandlung das Honorar zurückgefordert wird. Dem Wesen nach ist allerdings das Dienstvertragsrecht anwendbar, so dass zwischenzeitlich mehrfach gerichtlich entschieden wurde, dass der Honoraranspruch des Zahnarztes erst dann entfällt, wenn die Leistung des Zahnarztes „völlig unbrauchbar“ ist. Das OLG Koblenz (Beschluss vom 29.08.2011, Aktenzeichen: 5 U 481/11) hat in diesem Zusammenhang entschieden, dass eine Leistung eines Zahnarztes auch dann unbrauchbar werden kann, wenn dem Patienten die Weiterbehandlung wegen einer Vielzahl misslungener Nachbesserungsversuche nicht mehr zugemutet werden…

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