MEDIZINANWALTBLOG
Selektives Vertriebssystem auch bei Nicht-Luxuswaren zulässig
Ein neues Urteil des OLG Hamburg bestätigt, auch Anbieter „hochwertiger“ Produkte, die keine Luxuswaren darstellen, dürfen den Verkauf ihrer Waren auf eBay verbieten Laut einem neuen Urteil des OLG Hamburg (22.03.2018, Az.: 3 U 250/16) dürfen Anbieter von hochwertigen Kosmetika, Nahrungsergänzungsmitteln und anderen Produkten den Verkauf ihrer Produkte auf eBay und anderen Internet-Verkaufsplattformen verbieten. Damit knüpft das OLG Hamburg an das Coty-Urteil des EuGH vom 06. Dezember 2017 (Az.: C-230/16) an, demnach Anbieter von Luxuswaren ihren Händlern den Verkauf ihrer Waren über Verkaufsplattformen im Internet verbieten können. Diese Bestimmungen…
Selektivverträge und steuerrechtliche Probleme wegen Gewerblichkeit
Der Abschluss von Selektivverträgen wird in letzter Zeit viel diskutiert. Nicht zuletzt durch die Änderungen des § 140b SGB V und der damit verbundenen Erweiterungen der Teilnehmer von Selektivverträgen wird eine Zunahme an Selektivverträgen in längerer Zukunft am Gesundheitsmarkt erwartet. Allerdings sollten Ärzte, die an Selektivverträgen teilnehmen, immer auch die steuerrechtliche Komponente im Blick behalten. Insbesondere wenn ein Arzt, der an einem Selektivvertrag teilnimmt, in einer Gemeinschaftspraxis tätig ist, ist darauf zu achten, dass hier keine gewerbliche Tätigkeit ausgeübt wird, die nach § 15 Absatz 3 Nummer 1 EStG auf…