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Corona Update: Anspruch auf vorgezogene Corona-Impfung im „Einzelfall“ und Verfassungswidrigkeit der Corona-Impfverordnung?

Am 11.03.2021 wurde eine aktualisierte Fassung der Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Impfverordnung – CoronaImpfV) des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) verkündet, die bereits am 08.03.2021 -also rückwirkend- in Kraft getreten ist.

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