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Verbot von Rezept-Sammelboxen in Supermärkten

Das Aufstellen einer Sammelbox für Rezepte in einem Supermarkt und anschließende Auslieferung der Medikamente durch die Apotheke ist unzulässig, entschied das OVG Münster am 02. Juli 2018 (Az: 13 A 2289/16).   Eine Apothekerin aus Herne hatte in einem nahegelegenen Supermarkt eine Sammelbox aufgestellt, in der Kunden Rezepte und Bestellscheine für Arzneimittel einwerfen konnten. Die bestellten Medikamente wurden sodann den Kunden innerhalb des Herner Stadtgebiets kostenfrei per Botenlieferung sowie an Kunden außerhalb des Stadtgebiets durch einen Logistikdienstleister gegen Versandkosten zugestellt.   Nachdem die Stadt das Aufstellen der Rezept-Sammelbox untersagte, klagte…

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