MEDIZINANWALTBLOG
Selektives Vertriebssystem auch bei Nicht-Luxuswaren zulässig
Ein neues Urteil des OLG Hamburg bestätigt, auch Anbieter „hochwertiger“ Produkte, die keine Luxuswaren darstellen, dürfen den Verkauf ihrer Waren auf eBay verbieten Laut einem neuen Urteil des OLG Hamburg (22.03.2018, Az.: 3 U 250/16) dürfen Anbieter von hochwertigen Kosmetika, Nahrungsergänzungsmitteln und anderen Produkten den Verkauf ihrer Produkte auf eBay und anderen Internet-Verkaufsplattformen verbieten. Damit knüpft das OLG Hamburg an das Coty-Urteil des EuGH vom 06. Dezember 2017 (Az.: C-230/16) an, demnach Anbieter von Luxuswaren ihren Händlern den Verkauf ihrer Waren über Verkaufsplattformen im Internet verbieten können. Diese Bestimmungen…
Gesundheitsbezogene Werbung – erlaubt?
Die Health Claims Verordnung der EU regelt, unter welchen Voraussetzungen Lebensmittel und andere Gesundheitsprodukte mit gesundheitsbezogenen Angaben werben dürfen. Die Verwendung gesundheitsbezogener Werbung ist unionsweit strengen Auflagen unterstellt. Besonders Vertreiber von Gesundheitsprodukten stehen daher regelmäßig vor der Frage, inwiefern sie mit gesundheitsbezogenen Aussagen für Nahrungsergänzungsmittel, Diätprodukte, Kosmetika & Co werben dürfen. Grundsätzlich ist immer dann Vorsicht geboten, wenn ein Wirkungszusammenhang zwischen dem beworbenen Produkt und dem körperlichen Organismus hergestellt wird. Hierbei handelt es sich um gesundheitsbezogene Angaben, welche nur zulässig sind, wenn die behauptete Wirkung auch tatsächlich wissenschaftlich nachgewiesen…
Abgrenzung Arzneimittel und Nahrungsergänzungsmittel
Abgrenzung Arzneimittel und Nahrungsergänzungsmittel Die Abgrenzung zwischen Arzneimittel und Nahrungsergänzungsmittel ist eine in der Praxis häufig diskutiere Frage. Nicht ohne Grund, denn die Einstufung eines Produkts als häufig beabsichtigtes Nahrungsergänzungsmittel ist im Ergebnis nicht selten dem Arzneimittelbegriff zuzuordnen und somit den umfassenden Regelungen des Arzneimittelgesetzes (AMG) unterworfen. Die Abgrenzung erfolgt zunächst anhand der jeweiligen gesetzlichen Definition in § 2 AMG für Arzneimittel bzw. in § 1 Abs. 1 der Verordnung über Nahrungsergänzungsmittel (NemV) in Umsetzung der jeweiligen EU-Verordnung. Arzneimittel werden definiert als Stoffe oder Zubereitungen von Stoffen, die zur Anwendung…