MEDIZINANWALTBLOG
Immunitätsnachweis gegen COVID-19 in medizinischen Einrichtungen Pflicht –> Faktische Impfpflicht
Immunitätsnachweis gegen COVID-19 in medizinischen Einrichtungen Pflicht – Vorlagepflicht eines Immunitätsnachweis für Arbeitnehmer -> Frist 15.03.2022 – Umsetzungs- und Kontrollpflicht für medizinische Einrichtungen – Kein Immunitätsnachweis – keine Beschäftigung in medizinischen Einrichtungen
Infoabend: Existenzgründung für Mediziner
Wir laden Sie ein! Besuchen Sie unseren Infoabend zum Thema Existenzgründung für Mediziner. Wir informieren Sie über alles, was Sie für Ihre Gründung wissen müssen. Termin: Donnerstag 15.06.2017 um 18.30 Uhr Ort: Kanzlei Vorberg & Partner, Vorsetzen 41, 20459 Hamburg Referenten: Dr. Katja Paps (geb. Held) – Fachanwältin für Medizinrecht Uland Grawe – Certified Financial Planner (CFP®) Anmeldung per Telefon unter +49 40 44 14 00 80 oder per Mail an info@medizinanwalt.de. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Die "Arzt-GmbH" wird vom Bundessozialgericht nicht anerkannt
Am 15.08.2012 hat das Bundessozialgericht entschieden, dass Ärzte ihre Praxis nicht als Kapitalgesellschaft in Form einer GmbH oder einer Limited betreiben können. Die gesetzlichen Sonderregelungen für Kapitalgesesellschaften betreffen ausdrücklich nur die Medizinischen Versorgungszentren – im Übrigen sei eine Kapitalgesellschaft im Gesetz für Praxen nicht vorgesehen. Geklagt hatte in dem Verfahren ein Psychotherapeut, der in England eine Kapitalgesellschaft in Form einer Limited gegründet hatte. Auf diese Gesellschaft (englische Ltd.) sollte die vertragspsychotherapeutische Zulassung übergehen. Nachdem die Zulassungsgremien die Anträge entsprechend abgelehnt hatten, entschied nunmehr im gerichtlichen Verfahren letztinstanzlich das Bundessozialgericht. Es…