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Umsatzsteuer: Kryokonservierung bei Kinderwunsch umsatzsteuerfrei!

Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 29.07.2015 (Aktenzeichen: XI R 23/13) entschieden, dass die (weitere) Lagerung von kryokonservierten (eingefrorenen) Eizellen im Rahmen einer Kinderwunschbehandlung durch den Arzt gegen ein vom Patienten gezahltes Entgelt dann umsatzsteuerbefreit ist, wenn ein therapeutischer Zweck verfolgt wird (Herbeiführung einer Schwangerschaft bei einer organisch bedingten Sterilität).   Im zu entscheidenden Fall war die Frage zu klären, ob bei Vertragsverlängerungen im Bereich der Kryokonservierung die Gebühren, die für die Lagerung entstehen, umsatzsteuerbefreit dem Patienten in Rechnung gestellt werden durften. Der Bundesfinanzhof hat rechtskräftig entschieden, dass zwischen der…

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