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Aktuell: Änderungen Entwurf GKV-Versorgungsstärkungsgesetz

Das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz ist noch immer nicht verabschiedet. Es steht Ende Mai / Anfang Juni die nächsten Lesungen im Bundestag an.   Der wesentliche Konfliktpunkt in dem Entwurf des GKV-Versorgungsstärkungsgesetz ist nach wie vor der vorgesehene Aufkauf von vertragsärztlichen Praxen bei Überversorgung. Nunmehr soll die Aufkaufpflicht der KVen erst ab einem Überversorgungsgrad von 140 Prozent in überversorgten Bereichen greifen; soweit ein Überversorgung bis zu 140 Prozent in der Bedarfsplanung festgelegt ist, bleibt es bei der bisherigen „Kann“-Aufkaufregelung für die KVen, von der aber bislang kaum Gebrauch gemacht wurde.   Im Zuge…

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