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eAU für Ärzte ab dem 01. Oktober 2021 Pflicht

Aus dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) folgt die nun für Ärzte ab dem 01.10.2021 verbindliche Pflicht, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen elektronisch (eAU) über ihre Praxisverwaltung an die Krankenkassen zu übermitteln. Mit der digitalen Übermittlung wird das Ziel verfolgt, das Meldeverfahren im Krankheitsfall für die Beteiligten zu beschleunigen und zu vereinfachen. Betroffen von dieser Umsetzungspflicht sind nur die gesetzlich Versicherten sowie die behandelnden Vertragsärzte und Vertragszahnärzte. Nicht umfasst sind dagegen Privatversicherte bzw. die Privatärzte.

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