MEDIZINANWALTBLOG
Elektronische Unterschrift auf einem Unterschriften-, Signaturpad oder Tablet zur Dokumentation der Aufklärung und Einwilligung von Patienten als rechtssichere Alternative zur handschriftlichen Unterschrift?
Im Praxisalltag stellt sich immer häufiger die Frage, ob Patienten zur Dokumentation der Aufklärung und Einwilligung auch rechtssicher elektronisch auf einem Unterschriften- oder Signaturpad bzw. mittels eines Tablets unterschreiben können.
Unerlaubte Zuweisung bei Empfehlung eines Sanitätshauses – Landgericht Köln, 33 O 23/20 vom 04.05.2021
Die Berufsordnungen der Ärzte regeln, dass grundsätzlich eine Zuweisung von Patienten nicht erlaubt ist. In § 31 Abs. 2 M-BOÄ heißt es: „Sie dürfen ihren Patientinnen und Patienten nicht ohne hinreichenden Grund bestimmte Ärztinnen oder Ärzten, Apotheken, Heil- und Hilfsmittelerbringer oder sonstige Anbieter gesundheitlicher Leistungen empfehlen oder an diese verweisen.“