MEDIZINANWALTBLOG
Patientendaten – Datenschutz im Krankenhaus
Krankenhäuser haben bei der Behandlung von Patienten dafür Sorge zu tragen, dass betriebsintern nur solche Mitarbeiter Zugriff auf die Krankendaten (personenbezogene Daten) des Patienten haben, deren Mitarbeit für die Behandlung und den Verwaltungsvorgang notwendig ist. Bei allen anderen Mitarbeitern hat das Krankenhauses sicherzustellen, dass ein unberechtigter Zugriff nicht möglich ist.