MEDIZINANWALTBLOG
Kein Vertrieb von Arzneimitteln über Amazon
Das OLG Naumburg hat am 07.11.2019 entschieden, dass Versandapotheken über die Handelsplattform – den sog. Marketplace – Amazon keine apothekenpflichtigen Arzneimittel (OTC-Medikamente) verkaufen dürfen.
Verbot von Rezept-Sammelboxen in Supermärkten
Das Aufstellen einer Sammelbox für Rezepte in einem Supermarkt und anschließende Auslieferung der Medikamente durch die Apotheke ist unzulässig, entschied das OVG Münster am 02. Juli 2018 (Az: 13 A 2289/16). Eine Apothekerin aus Herne hatte in einem nahegelegenen Supermarkt eine Sammelbox aufgestellt, in der Kunden Rezepte und Bestellscheine für Arzneimittel einwerfen konnten. Die bestellten Medikamente wurden sodann den Kunden innerhalb des Herner Stadtgebiets kostenfrei per Botenlieferung sowie an Kunden außerhalb des Stadtgebiets durch einen Logistikdienstleister gegen Versandkosten zugestellt. Nachdem die Stadt das Aufstellen der Rezept-Sammelbox untersagte, klagte…
Abgrenzung Arzneimittel und Nahrungsergänzungsmittel
Abgrenzung Arzneimittel und Nahrungsergänzungsmittel Die Abgrenzung zwischen Arzneimittel und Nahrungsergänzungsmittel ist eine in der Praxis häufig diskutiere Frage. Nicht ohne Grund, denn die Einstufung eines Produkts als häufig beabsichtigtes Nahrungsergänzungsmittel ist im Ergebnis nicht selten dem Arzneimittelbegriff zuzuordnen und somit den umfassenden Regelungen des Arzneimittelgesetzes (AMG) unterworfen. Die Abgrenzung erfolgt zunächst anhand der jeweiligen gesetzlichen Definition in § 2 AMG für Arzneimittel bzw. in § 1 Abs. 1 der Verordnung über Nahrungsergänzungsmittel (NemV) in Umsetzung der jeweiligen EU-Verordnung. Arzneimittel werden definiert als Stoffe oder Zubereitungen von Stoffen, die zur Anwendung…