MEDIZINANWALTBLOG
Nachgewährung von Urlaub bei coronabedingter Quarantäne? NEIN !
Nach Auffassung des Arbeitsgericht Bonn (Urteil vom 7.7.21 zum Az. 2 Ca 504/21) bestehen für Arbeitnehmer keine Ansprüche auf Nachgewährung von Urlaub bei angeordneter Quarantäne.
Quarantäne rechtfertigt keine Kündigung eines Arbeitsverhältnisses
Ein Arbeitnehmer war aufgrund behördlicher Anordnung zur Einhaltung häuslicher Quarantäne verpflichtet worden. Der Arbeitnehmer war zuvor in Kontakt zu einem positiv auf Covid-19 getestetem Familienmitglied und erhielt die Anordnung zur Quarantäne telefonisch vom Gesundheitsamt mitgeteilt.