MEDIZINANWALTBLOG
Gesetzliches Widerrufsrecht gilt auch für Versandapotheken
Auch über das Internet bestellte Medikamente dürfen Verbraucher binnen 14 Tage retournieren Es ist Versandapotheken nicht erlaubt, das Widerrufsrecht der Verbraucher in ihren AGB generell auszuschließen, urteilte das OLG Naumburg am 22. Juni 2017 (Az.: 9 U 19/17). Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband gegen eine Internetapotheke, welche in ihren AGB folgende Klausel verwendete: Bei apotheken- und verschreibungspflichtigen Arzneimitteln besteht nach Übergabe an den Kunden kein Widerrufsrecht, da diese aufgrund der Vorschriften die Arzneimittelsicherheit wegen ihrer Beschaffenheit nicht für die Rücksendung geeignet sind und schnell verderben können. …
Verbot von Rezeptsammelstellen in Arztpraxen
Grundsätzliches Verbot! Das Einrichten von Rezeptsammelstellen ist grundsätzlich gemäß § 24 ApoBetrO verboten. Insoweit hat das OLG Saarbrücken (Az.: 1 U 42/13) im Rahmen des einstweiligen Verfügungsverfahrens entschieden, dass das Verbot der Einrichtung von Rezeptsammelstellen bei Angehörigen der Heilberufe auch nach der Änderung der ApoBetrO fortbesteht. Was ist eine unerlaubte Rezeptsammelstelle? Eine unerlaubte Rezeptsammelstelle liegt vor, wenn ein Apotheker – ohne im Besitz einer Erlaubnis für den Betrieb einer Rezeptsammelstelle zu sein – Dritte organisiert dazu veranlasst, für ihn Rezepte zu sammeln, oder wenn Rezepte, die von Dritten gesammelt…
Novellierung der Apothekenbetriebsordnung beschlossen
Das Bundeskabinett hat am 09.05.2012 eine Neufassung der Apothekenbetriebsordnung verabschiedet, die nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt kurzfristig in Kraft treten wird. Folgende Änderungen wurden festgeschrieben: – für alle Apotheken wird verpflichtend ein Qualitätsmanagementsystem (QMS) vorgeschrieben; eine Zertifizierung ist nicht vorgeschrieben – Vorbehalt für bestimmte Tätitgkeiten an Apotheker: Anlayse und Beratung im Rahmen des Medikationsmanagements gem. § 3 Absatz4 ApoBetrO ist nicht delegierbar; die Beratung nach § 20 Absatz 1 ApoBetrO ist nur nach schriftlicher Vorab-Festlegung nach Kenntnissen und Fähigkeiten auf pharmazeutisches Personal übertragbar – Verschärfung der Richtlinien für die Arzneimittelherstellung im…