MEDIZINANWALTBLOG
Neue Bedarfsplanungsrichtlinie des GBA
Änderung der Bedarfsplanungsrichtlinie durch den GBA am 16.05.2019 beschlossen.
Zulassungssperre für weitere neun Arztgruppen – GBA-Beschluss vom 06.09.2012
Die Änderung der Bedarfsplanungsrichtlinie ist beschlossen. Für neun bislang nicht beplante Arztgruppen ordnete der GBA am 06.09.2012 die Zulassungssperre an. Folgende Arztgruppen sind betroffen: Kinder- und Jugendpsychiater Physikalische und Rehabilitationsmedizin Nuklearmedizin Strahlentherapie Neurochirurgie Humangenetik Laborärzte Pathologie Transfusionsmedizin Die neue Rechtslage gilt unmittelbar. Der GBA hat eine Übergangsregelung bis zum endgültigen Inkrafttreten der neuen Bedarfsplanungsrichtlinie am 01.01.2013 verfügt.
Beschluss über Verschärfung Bedarfsplanungsrichtlinie am 06.09.2012 geplant!
Wir möchten dringend auf die Sitzung des Gemeinsamen Bundesausschusses am 06.09.2012 hinweisen. Es liegt bereits ein Beschlussentwurf des Gemeinsamen Bundesausschusses vor, wonach zehn weitere ärztliche Fachgruppen in die Bedarfsplanung einbezogen werden sollen. Hierzu gehören folgende Facharztgruppen: Kinder- und Jugendpsychiater Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen Physikalische und Rehabilitations-Mediziner Nuklearmediziner Strahlentherapeuten Neurochirurgen Humangenetiker Laborärzte Pathologen und Transfusionsmediziner Die Änderung der Bedarfsplanungsrichtlinie ist zum 06.09.2012 geplant mit der Folge, dass alle Zulassungsanträge nur noch nach altem Recht behandelt werden, wenn die Anträge bis zum 06.09.2012, 24 Uhr gestellt werden. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an…