MEDIZINANWALTBLOG
Kein Vertrieb von Arzneimitteln über Amazon
Das OLG Naumburg hat am 07.11.2019 entschieden, dass Versandapotheken über die Handelsplattform – den sog. Marketplace – Amazon keine apothekenpflichtigen Arzneimittel (OTC-Medikamente) verkaufen dürfen.