MEDIZINANWALTBLOG

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Elektronische Unterschrift auf einem Unterschriften-, Signaturpad oder Tablet zur Dokumentation der Aufklärung und Einwilligung von Patienten als rechtssichere Alternative zur handschriftlichen Unterschrift?

Im Praxisalltag stellt sich immer häufiger die Frage, ob Patienten zur Dokumentation der Aufklärung und Einwilligung auch rechtssicher elektronisch auf einem Unterschriften- oder Signaturpad bzw. mittels eines Tablets unterschreiben können.

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Zur Rechtmäßigkeit der Anordnung von Zulassungsbeschränkungen durch die Landesausschüsse auf der Grundlage des sog. Moratoriumsbeschlusses des G-BA in der Arztgruppe Pathologie

Anmerkungen von Dr. Katja Paps in der MedR – Medizinrecht – zum Urteil des Bundessozialgericht vom 17.03.2021 (Az. B 6 KA 3/20 R).

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eAU für Ärzte ab dem 01. Oktober 2021 Pflicht

Aus dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) folgt die nun für Ärzte ab dem 01.10.2021 verbindliche Pflicht, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen elektronisch (eAU) über ihre Praxisverwaltung an die Krankenkassen zu übermitteln. Mit der digitalen Übermittlung wird das Ziel verfolgt, das Meldeverfahren im Krankheitsfall für die Beteiligten zu beschleunigen und zu vereinfachen. Betroffen von dieser Umsetzungspflicht sind nur die gesetzlich Versicherten sowie die behandelnden Vertragsärzte und Vertragszahnärzte. Nicht umfasst sind dagegen Privatversicherte bzw. die Privatärzte.

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Werbung im Gesundheitswesen für Ärzte und Zahnärzte – hier OLG Frankfurt am Main bzgl. „perfekte Zähne“

OLG Frankfurt urteilt: (Zahn-) ärztliche Werbung für „perfekte Zähne“ unzulässig

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Recht auf Prüfung der Ausbildungsunterlagen für Ärzte/Zahnärzte aus Drittstaaten

Wer aus einem Drittstaat kommt und in Deutschland die Approbation als Arzt(Ärztin)/Zahnarzt(Zahnärztin) erhalten möchte, braucht einen langen Atem und eine gute Beratung. Daran hat sich schon seit vielen Jahren nichts geändert.

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