Steuererklärung 2012, Steuerliche Änderungen bei Erstellung der Einkommensteuererklärung 2012

Die Steuererklärung 2012 muss bis Ende Mai 2013 beim Finanzamt eingereicht worden sein. Wird ein Steuerberater mit der Erstellung der Einkommensteuererklärung 2012 beauftragt, so verlängert sich die Frist bis zum 31.12.2013. Im Bereich der Einkommensteuer sind zahlreiche Änderungen und Begünstigungen in Kraft getreten, welche bei der Erstellung der Steuererklärung 2012 zu beachten sind. Einige wichtige Änderungen sollen hier kurz erläutert werden:
 

Kindergeld und Kinderfreibetrag

Für Kinder im Alter zwischen 18 und 25 Jahren haben Eltern einen Anspruch auf Kindergeld bzw. -freibeträge und dies nun unabhängig von der Höhe des Kindeseinkommens. Ist die erste Berufsausbildung oder das Erststudium bereits abgeschlossen, besteht dieser Anspruch nur dann, wenn das volljährige Kind nicht mehr als 20 Stunden pro Woche bezahlt arbeitet.
 

Ausbildungsfreibetrag

Auch beim Ausbildungsfreibetrag ist die Höhe der Einkünfte und Bezüge des Kindes nunmehr irrelevant. Der Freibetrag von 924 € wird unabhängig von diesem gewährt.
 

Kinderbetreuungskosten

Für den Ansatz der Kinderbetreuungskosten in der Steuererklärung 2012 ist es nicht mehr entscheidend, ob die Eltern erwerbstätig sind, sich in Ausbildung befindet oder beim Kind eine Krankheit oder Behinderung vorliegt.  Künftig müssen nur noch die Kosten der Kinderbetreuung, nicht aber ihr Grund belegt werden. Die Kinderbetreuungskosten können in der Einkommensteuererklärung in Höhe von zwei Dritteln der Aufwendungen, maximal mit 4.000 € jährlich, als Sonderausgaben abgezogen werden.
 

Kosten Berufsausbildung in der Steuererklärung

Die Aufwendungen für die eigene erstmalige Berufsausbildung oder das Erststudium können bis zu 6.000 € im Jahr als Sonderausgaben abgezogen werden. Erfüllen beide Ehegatten diese Voraussetzungen, gilt dieser Betrag für jeden Ehegatten.
 
 
Peter Ulrich Paul Rechtsanwalt Steuerberater

Peter Ulrich Paul
Rechtsanwalt
Steuerberater

  

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