Neuer Honorarverteilungsmaßstab (HVM) in Hamburg ab 01.07.2012

Die Vertreterversammlung der KV Hamburg hat über den HVM zu 1.7.2012 neu beschlossen und dabei grundsätzlich die bestehende Systematik der RLV fortgesetzt. Folgende Änderungen / Neuerung sind erfolgt: – Der Kooperationszuschlag für Berufsausübungsgemeinschaften beträgt unabhängig von der Größe und der Zusammensetzung der BAG 10 Prozent. Bei einer überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaft wird jeder Betriebsteil gesondert betrachtet. Arbeiten an dem Standort zwei oder mehrere Ärzte, erhalten diese den Aufschlag. Ist dieses nicht der Fall, kann der 10 prozentige Aufschlag erreicht werden, wenn der gemeinsame Kooperationsgrad über 10 Prozent liegt. Hierfür ist ein entsprechender Antrag bei der KV erforderlich. – Ab dem III. Quartal 2012 wird das RLV fünf Werktage vor Beginn des nächsten Quartals zugestellt. – Laborkosten werden nach einer bundeseinheitlichen Quote (KBV-Vorgabe) erstattet. Fachärzte,  die Leistungen eines Speziallabors erbringen, erhalten ein Arzt-individuelles Budget (zusammengesetzt aus individueller Fallzahl und bundeseinheitlichen Fallwert).   

 

Dr. Katja Held Fachanwältin für Medizinrecht

Dr. Katja Held
Fachanwältin für Medizinrecht

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