MEDIZINANWALTBLOG
Neue Weiterbildungsordnung für Ärzte (m/w/d) in Hamburg beschlossen
Voraussichtlich mit Wirkung zum 01.11.2020 tritt die am 15.06.2020 beschlossene neue Weiterbildungsordnung für Ärzte (m/w/d) in Hamburg in Kraft.
COVID-19 versus Arbeitsrecht
Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben in Zeiten der Corona-Pandemie zusätzliche Nebenpflichten zu beachten. Zwar gelten grundsätzlich weiterhin die allgemein auch vor der Corona-Krise bestehenden arbeitsrechtlichen Grundlagen ebenso wie die bisherigen Grundsätze zum Kurzarbeitergeld nahezu uneingeschränkt fort. Dennoch stellen sich aufgrund vieler besonderer Fallkonstellationen und (Eil-)Verordnungen des Bundeskabinetts (u.a. zum Kurzarbeitergeld) neue Situationen dar, die zusätzliche arbeitsrechtliche Fragen aufwerfen.
Auch im Zusammenhang mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2 / Covid-19) besteht eine Registrierungspflicht für Unternehmer vor dem Vertrieb von medizinischem Mund-Nasen-Schutz (MNS – Masken) oder filtrierenden Halbmasken (FFP2 und FFP3)
Unternehmer haben sich vor dem erstmaligen Vertrieb von medizinischem Mund-Nasen-Schutz (MNS – Masken) oder filtrierenden Halbmasken (FFP2 und FFP3) zu registrieren (§ 25 Medizinproduktegesetz). Nimmt ein Unternehmer erstmalig den Vertrieb von medizinischem Mund-Nasen-Schutz (MNS – Masken) oder filtrierenden Halbmasken (FFP2 und FFP3) auf, so handelt dieser ordnungs- und wettbewerbswidrig, sofern er sich nicht VOR dem erstmaligen Vertrieb ordnungsgemäß registriert hat.
Arztrechnungen und Mahnungen nur an Privatadressen der Patienten versenden
Verstoß gegen ärztliche Schweigepflicht bei Versand Arztrechnung
Kurzarbeit bei Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung
Die Corona-Pandemie wirkt sich auch auf dem ambulanten fachärztlichen Gesundheitsmarkt spürbar aus. Aufgrund der bundesweiten verhängten Kontaktsperren der Bevölkerung sind auch die Besuche in fachärztlichen Praxen durch Patienten deutlich eingeschränkt.