MEDIZINANWALTBLOG
Kinderbetreuungskosten als Steuergeschenk
Sowohl Selbständige als auch Angestellte können die Kosten für die Kinderbetreuung bis zur Höhe von 4.000 EUR pro Kind und Kalenderjahr steuerlich absetzen. Kinderbetreuungskosten sind Aufwendungen für Dienstleistungen zur Betreuung eines zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehörenden Kindes. Seit dem 1.1.2006 sind 2/3 der Kosten für Dienstleistungen zur Kinderbetreuung, höchstens jedoch 4.000 EUR pro Kind und Kalenderjahr wie Betriebsausgaben/Werbungskosten oder als Sonderausgaben abzugsfähig. Zu den abzugsfähigen Aufwendungen zählen z.B. Beiträge zu Kinderkrippen/-gärten, Ausgaben für eine Tagesmutter oder Kinderpflegerinnen/-schwestern. Weitere Voraussetzung ist, dass die Eltern bzw. Erziehenden erwerbstätig und/oder krank bzw. behindert…
Außerordentliche Kündigung durch Krankmeldung nach Streit mit Arbeitgeber?
Eine vom Arbeitnehmer eingereichte Krankmeldung nach einem Streit mit seinem Arbeitgeber lässt nicht zwangsläufig auf eine Arbeitsunfähigkeit schließen. Der Beweis ist nicht automatisch erbracht, wenn der Arbeitnehmer nach dem Streit mit seinem Arbeitgeber den Arbeitsplatz umgehend aufgebracht verlässt und am kommenden Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einreicht. Allein dadurch ist der Beweiswert seiner vorgelegten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht erschüttert. Denn es ist nicht auszuschließen, dass der Streit der Auslöser der zur Arbeitsunfähigkeit führenden Erkrankung ist. Für eine außerordentliche Kündigung müssen von Seiten des Arbeitgebers weitere Tatsachen vorgetragen werden, die für eine vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit sprechen….
Begrenzung der Leistungen außerhalb des RLV
Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein hat die freien Leistungen außerhalb des RLV ab dem 04. Quartal 2009 kontingentiert. Die Verlust der Praxen werden nach Auskunft der KV Nordrhein auf 15 Prozent begrenzt. Die Höhe der Kontingente für die einzelnen Praxen basiert auf dem Leistungsbedarf des Referenzquartals (IV. Quartal 2008) bewertet mit dem 2009 geltenden Orientierungspunktwert von 3,5001 Cent. Gegebenenfalls wird hier noch eine Anpassung um eine Höherbewertung im EBM 2009 erfolgen. Das Ergebnis hebt die KV um fünf Prozent an. Die Bewertung für die im I. Quartal 2010 aktuell erbrachten Leistungen…
Information rund um Recht und Steuern in der Medizin
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