MEDIZINANWALTBLOG
Verbot von Rezeptsammelstellen in Arztpraxen
Grundsätzliches Verbot! Das Einrichten von Rezeptsammelstellen ist grundsätzlich gemäß § 24 ApoBetrO verboten. Insoweit hat das OLG Saarbrücken (Az.: 1 U 42/13) im Rahmen des einstweiligen Verfügungsverfahrens entschieden, dass das Verbot der Einrichtung von Rezeptsammelstellen bei Angehörigen der Heilberufe auch nach der Änderung der ApoBetrO fortbesteht. Was ist eine unerlaubte Rezeptsammelstelle? Eine unerlaubte Rezeptsammelstelle liegt vor, wenn ein Apotheker – ohne im Besitz einer Erlaubnis für den Betrieb einer Rezeptsammelstelle zu sein – Dritte organisiert dazu veranlasst, für ihn Rezepte zu sammeln, oder wenn Rezepte, die von Dritten gesammelt…
Neue Honorarverteilung in Hamburg ab 4. Quartal 2013
Die neue Honorarverteilung in Hamburg ist beschlossen: die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg hat am 25.09.2013 für den neuen Honorarverteilungsmaßstab ab dem 4. Quartal 2013 mehrheitlich votiert. Damit gibt es ab sofort keine Regelleistungsvolumina (RLV) mehr. Diese werden durch die Individuellen Leistungsbudgets (ILB) abgelöst. Das ILB orientiert sich an dem Leistungsbedarf aus dem Referenzquartal im Vorjahr. Das ILB ist ein Euro-Betrag, welcher pro Arzt / Psychotherapeut quartalsweise zugeteilt wird. Ein Fallbezug ist sodann nicht mehr vorgesehen. Eine Verrechnung von ILB innerhalb von Berufsausübungsgemeinschaften ist nur noch möglich, wenn die Ärzte in…
E-Zigarette ist kein Arzneimittel
Die E-Zigarette mit nikotinhaltigen Liquids stellt kein Arzneimittel dar! Der 13. Senat des OVG Münster (Urteil vom 17.09.2013 – 13 A 2448/12; 13 A 2541/12; 13 A 1100/1) hat im Sinne unserer Mandantin aus Wuppertal entschieden und unsere Berufung als begründet erachtet. Unsere Mandantin, die in Wuppertal einen Laden für E-Zigaretten und Liquids betreibt und der das Gesundheitsamt der Stadt Wuppertal den Vertrieb nikotinhaltiger Liquids mit der Begründung untersagt hatte, es handele sich dabei um nicht zugelassene Arzneimittel, klagte vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf. Ihre Klage wurde in erster Instanz abgewiesen….
Ärzte Cup Golf 2013 – Ein rundum gelungenes Event
Wir bedanken uns bei allen Teilnehmern des diesjährigen Ärzte Cup Golf, der am 06. September 2013 auf der Golfanlage des GC Gut Haseldorf stattfand. Ferner bedanken wir uns für die freundliche Unterstützung der Deutschen Apotheker- und Ärztebank. Wir hoffen, Ihnen hat das Event ebenso gut gefallen wie uns und wir freuen uns bereits auf den Ärzte Cup 2014! Fotos vom Ärzte Cup Golf können Sie hier abrufen: http://flickr.com/gp/81663276@N07/E7948F/ Ihr Vorberg & Partner Team
MVZ: Nachbesetzung einer Arztstelle
Das Bundessozialgericht hat mit Entscheidung vom 19.10.2011 (BSG, Urt. v.19.10.2011, Aktenzeichen B 6 KA 23/11 R) eine 6-Monats-Frist zur Nachbesetzung von Arztstellen im MVZ geschaffen. Das Gericht hat in dieser genannten Entscheidung hergeleitet, dass aus dem Grundsatz von § 103 Absatz 4a Satz 5 SGB V das Recht auf Nachbesetzung nur für eine begrenzte Frist nach dem Freiwerden der Stelle hergeleitet werden kann. Als Frist, innerhalb derer die Nachbesetzung möglich sei, hat das BSG sechs Monate angesetzt. Verwiesen wurde in diesem Zusammenhang auf die Regelung in § 95 Absatz 6 Satz 3…