Das Bundeskabinett gibt den weg frei für Jahressteuergesetz 2013 – jetzt reagieren!

Steuerliche Gesetzänderung 2013 durch das Jahressteuergesetz 2013

Endlich wird deutlich, welche Steueränderungen uns durch das Jahressteuergesetz 2013 erwarten. Das Jahressteuergesetz 2013, welches künftige Änderungen und Neuerungen der Steuergesetze enthält, hat  eine weitere Hürde genommen. Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 5.9.2012 nach mehrmaliger Verschiebung die sog. Gegenäußerung zum JStG 2013 beschlossen. Daraus lässt sich in vielen Bereichen absehen, welche Änderungen tatsächlich kommen und welche Maßnahmen vom Tisch sind. Das Gesetz soll noch im Herbst von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden und größtenteils 2013 in Kraft treten. Zu den wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs  gehören:

  • Verkürzung der Aufbewahrungsfristen ab 01.01.2013 auf 8 Jahre und ab 01.01.2015 weitere Verkürzung auf 7 Jahre
  • Neufassung und Erweiterung der Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen
  • Umsetzung der sog. EU-Amtshilferichtlinie in deutsches Recht durch ein EU-Amtshilfegesetz
  • Teilweise Steuerpflicht sowie Kindergeldanspruch für freiwilligen Wehrdienst
  • Vergünstigung für Elektrofahrzeuge als Dienstwagen
  • Lohnsteuerfreibeträge für zwei Jahre

Wir werden das Gesetzgebungsverfahren für das Jahressteuergesetz 2013 sowie die weiteren, noch zu erwartenden Änderungs- und Ergänzungsvorschläge verfolgen und Sie auf dem aktuellen Stand halten. Schon jetzt sollte man die Gestaltungen des nächsten Jahres an die möglichen Änderungen anpassen und einmal durchspielen, was sich ändern könnte. Denn es könnte sinnvoll sein, noch vor den Änderungen in diesem Jahr die Gestaltungen anzupassen. Kreativität zahlt sich hier schnell aus. Wir stehen jederzeit zu Ihrer Verfügung. 

 

Peter Ulrich Paul Rechtsanwalt Steuerberater

Peter Ulrich Paul
Rechtsanwalt
Steuerberater

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