Einstweiliger Rechtschutz gegen RLV Zuweisung
22 August 2011
Das Sozialgericht Marburg hat jüngst entschieden (Beschluss vom 11.04.2011), dass für ein Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz gegen RLV-Zuweisungen hohe Anforderungen zu stellen sind. Das Sozialgericht stellt klar, dass der Arzt darlegen muss, weshalb der notwendige Lebensunterhalt oder die Existenz der Praxis aktuell gefährdet sind. Hier komme es maßgeblich auf die aktuelle Einkommenslage und nicht auf mögliche Verluste der Vergangenheit an. Festzuhalten ist, dass der Antragsteller im Rahmen eines einstweiligen Rechtsschutzverfahrens eine existenzbedrohende Situation beweisen muss. Das Vorliegen von finanziellen Einbußen ist hierfür nicht ausreichend.
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