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Wettbewerbswidrig: Testpatient stellt HNO-Arzt

Ein Arzt ist nicht berechtigt, ohne hinreichenden Grund seinen Patienten (Testpatienten) bestimmte Hilfsmittelerbringer zu empfehlen oder diese konkret an diese zu vermitteln. So entschied es kürzlich das Oberlandesgericht Schleswig (Urteil OLG Schleswig vom 14.01.2013, Az.: 6 U 16/11). Bemerkenswert an diesem Fall ist, dass ein zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs aktiver Verein einen Testpatienten einsetzte und dieser gezielt nach unlauteren Verhalten von Ärzten im Einsatz war. Anlass zur Klage gab im o.g. Urteil ein Testpatient, der sich beim dem beklagten HNO-Arzt untersuchen ließ. Der Arzt diagnostizierte eine beidseitige Schwerhörigkeit und verordnete…

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Arzt im Internet – Antworten auf die Rechtsfragen

Wie präsentiert sich der moderne Arzt im Internet? Die eigene Website oder sogar ein eigenes „Facebook-Profil“, da stellt sich die Frage: Was ist berufsrechtlich erlaubt? Was ist zu beachten? In dem folgenden Artikel soll ein kurzer Überblick über die grundlegenden rechtlichen Aspekte im Zusammenhang mit der Nutzung des Internets gegeben werden.     Arzt-Website Bei der Erstellung einer eigenen Internetpräsenz müssen neben den berufsrechtlichen Regelungen ebenfalls wettbewerbsrechtliche Aspekte sowie die Vorgaben des Telemediengesetzes beachtet werden. In § 5 TMG sind beispielsweise die Allgemeinen Informationspflichten normiert. Hierzu gehört unter anderem die…

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Nachbesetzungsverfahren bei Verzicht vertragsärztliche Zulassung

Im Rahmen des Versorgungsstrukturgesetzes wurde das Nachbesetzungsverfahren für Ärzte bei Verzicht, Tod oder Entziehung neu geregelt, soweit die Praxis des Vertragsarztes fortgeführt werden soll. Die Neuregelung findet sich in § 103 Absatz 3a SGB V, der mit Wirkung zum 01.01.2013 in Kraft getreten ist. Vor dem Hintergrund dieser Änderungen im Nachbesetzungsverfahren haben die Zulassungsausschüsse sämtliche Antragsverfahren neu gestaltet. Die Konsequenz der Umsetzung der Regelung aus § 103 Absatz 3a SGB V ist eine extrem lange Verfahrensdauer bei dem Verzicht auf die vertragsärztliche Zulassung. Dieses lange Verfahren müssen alle Praxisabgeber von…

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Datenschutz Medizin: Patient – Herr seiner Daten?

Der Datenschutz bei der Nutzung elektronischer Informations- und Kommunikationssysteme beschäftigt seit einiger Zeit auch die Ärzteschaft. Bei der Nutzung derartiger Systeme kann es im Praxisbetrieb schnell zu Konflikten mit dem Datenschutz kommen kann. Die Folgen eines Verstoßes gegen datenschützende Regelungen können erheblich sein und den Betroffenen empfindlich treffen. Sei es unter Anderem durch berufsrechtliche Verfahren oder strafrechtliche Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wegen Verletzung des Privatgeheimnisses nach § 203 StGB.   Hintergrund Datenschutz in der Medizin Um ein Gespür dafür zu entwickeln, was vom Datenschutz umfasst sein kann, hilft es sich mit…

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Eingeschränktes Werberecht für Praxisärzte: Bezeichnung als „Zentrum für…“

Eingeschränktes Werberecht für Praxisärzte: Bezeichnung als „Zentrum für…“ Anlässlich aktuell laufender Verfahren zur Zulässigkeit der Verwendung der Bezeichnung als „Zentrum für…“ sei auf die Änderung des Werberecht Ärzte durch ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts 7.3.2012 hingewiesen (1 BvR 1209/11 (KG)). Das Gericht hatte die Frage der Zulässigkeit der Bezeichnung „Zentrum“ im Zusammenhang mit dem Werberecht von Zahnärzten und Ärzten zu entscheiden. Immer häufiger tauchen Arztpraxen auf, die sich mit der Bezeichnung als „Zentrum für….“ auf dem Markt präsentieren. Dies ist den Ärztekammern häufig ein Dorn im Auge, da – zumindest nach älterer…

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