MEDIZINANWALTBLOG
Neue Bedarfsplanungsrichtlinie des GBA
Änderung der Bedarfsplanungsrichtlinie durch den GBA am 16.05.2019 beschlossen.
Infoabend: Existenzgründung für Mediziner
Wir laden Sie ein! Besuchen Sie unseren Infoabend zum Thema Existenzgründung für Mediziner. Wir informieren Sie über alles, was Sie für Ihre Gründung wissen müssen. Termin: Donnerstag 15.06.2017 um 18.30 Uhr Ort: Kanzlei Vorberg & Partner, Vorsetzen 41, 20459 Hamburg Referenten: Dr. Katja Paps (geb. Held) – Fachanwältin für Medizinrecht Uland Grawe – Certified Financial Planner (CFP®) Anmeldung per Telefon unter +49 40 44 14 00 80 oder per Mail an info@medizinanwalt.de. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Rezepte / Verordnungen: Was ist neu im Sinne der AMVV?
Die Arzneimittelverschreibungsverordnung ist mit Wirkung zum 01.07.2015 in § 2 Absatz 1 Nummer 1 geändert worden. Die Pflichtangaben auf Rezepten / Verordnungen für die Verordnung von Arzneimitteln, Medizinprodukten und Sprechstundenbedarf sowie für Rezepte / Verordnungen für privat versicherte Patienten sind ergänzt worden. Ist die Ausstellung der Rezepte / Verordnungen formell zu beanstanden, besteht für die Apotheker die Gefahr der Retaxierung. Die Übergangsfrist zur Schonung von Retaxierungen läuft am 30.09.2015 ab. Beachten Sie daher folgendes: Um ein formell wirksames Rezept / Verordnung auszustellen, sind folgende Pflichtangaben nach der AMVV notwendig: …
Genehmigung Zweigpraxis bei Verbesserung der Versorgung
Für den Antrag auf Genehmigung einer Zweigpraxis bei Einzelpraxen, Gemeinschaftspraxen oder Medizinischen Versorgungszentren ist es erforderlich, dass der Antragssteller nachweisen kann, dass durch die Zweigpraxis die Versorgung der gesetzlich versicherten Patienten verbessert wird und gleichzeitig die Versorgung der Patienten an der Hauptbetriebsstätte nicht verschlechtert wird. Dieses regelt § 24 Absatz 3 Satz 1 Ärzte-Zulassungsverordnung. Die quantitative und/oder qualitative Verbesserung an dem Standort der Zweigpraxis ist ausführlich in dem Antrag auf Genehmigung darzustellen. Das gewöhnliche Leistungsangebot von Praxen in der fachärztlichen Versorgung reicht beispielsweise nicht aus, um die Verbesserung in…
Das Versorgungsstärkungsgesetz in Stichpunkten
Die wichtigsten Stichpunkte zu den gesetzlichen Änderungen durch das Versorgungsstärkungsgesetz, welches am 01.08.2015 in Kraft tritt: Unterversorgte Bereiche und strukturschwache Gebiete sollen in der vertragsärztlichen Versorgung gefördert werden. Es wird ein Strukturfond eingerichtet; Fördermöglichkeiten werden erweitert. Medizinische Versorgungszentren können künftig auch „fachgleich“ gegründet werden. Auch Zahnärzte und Psychotherapeuten können künftig Medizinische Versorgungszentren gründen. Die Gründungsvoraussetzungen für Kommunen als Gründer eines Medizinischen Versorgungszentrums wurden aufgenommen. Die Nachbesetzung von Vertragsarztzulassungen in überversorgten Gebieten wird eingeschränkt. Bei einem Versorgungsgrad von über 140 Prozent kann der Zulassungsausschuss nur in gesetzlich geregelten Einzelfällen die Zulassung…