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Der Kassenpatient in privatärztlicher Behandlung – Es drohen Zahlungsrückforderungen

Eine Entscheidung des Amtsgericht München vom 28.04.2011 gibt Anlass, dass die Vertragsärzte  bei der Abrechnung nach GOÄ gegenüber gesetzlich Versicherten Acht geben müssen, ob sie auch ihren Hinweispflichten zur fehlenden Erstattungsfähigkeit nachgekommen sind. Anderenfalls können unangenehme Rückforderungen zu Gunsten des Patienten entstehen.  Im gegenständlichen Verfahren ließ sich ein gesetzlich versicherter Patient belegärztlich nach schriftlicher Vereinbarung über eine private Abrechnung nach GOÄ behandeln. Diese Vereinbarung enthielt sogar den Hinweis, dass unter Umständen nicht sämtliche Kosten der Behandlung von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. Das Gericht sah diese Vereinbarung als unwirksam an, denn…

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Kostenübernahme von Batteriekosten für ein Hörgerät einer privaten Krankenversicherung

Der Bundesgerichtshof entschied, dass Betriebskosten (Batteriekosten) für ein Hörgerät nach Maßgabe der MB/KK 94 nicht erstattungsfähig sind. Die Kosten fallen weder unter „Kosten der ärztlichen Behandlung“ noch unter „Reparaturkosten für Hilfsmittel“. Auch wenn vertragliche Regelungen die Übernahme solcher Kosten bei Herzschrittmachern regeln, kann hieraus kein allgemeines Leistungsversprechen entnommen werden. BGH, Urteil vom 13.05.2009, Aktenzeichen: IV ZR 217/08

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