MEDIZINANWALTBLOG
Elektronische Unterschrift auf einem Unterschriften-, Signaturpad oder Tablet zur Dokumentation der Aufklärung und Einwilligung von Patienten als rechtssichere Alternative zur handschriftlichen Unterschrift?
Im Praxisalltag stellt sich immer häufiger die Frage, ob Patienten zur Dokumentation der Aufklärung und Einwilligung auch rechtssicher elektronisch auf einem Unterschriften- oder Signaturpad bzw. mittels eines Tablets unterschreiben können.
Patientendaten – Datenschutz im Krankenhaus
Krankenhäuser haben bei der Behandlung von Patienten dafür Sorge zu tragen, dass betriebsintern nur solche Mitarbeiter Zugriff auf die Krankendaten (personenbezogene Daten) des Patienten haben, deren Mitarbeit für die Behandlung und den Verwaltungsvorgang notwendig ist. Bei allen anderen Mitarbeitern hat das Krankenhauses sicherzustellen, dass ein unberechtigter Zugriff nicht möglich ist.
Immunitätsnachweis gegen COVID-19 in medizinischen Einrichtungen Pflicht –> Faktische Impfpflicht
Immunitätsnachweis gegen COVID-19 in medizinischen Einrichtungen Pflicht – Vorlagepflicht eines Immunitätsnachweis für Arbeitnehmer -> Frist 15.03.2022 – Umsetzungs- und Kontrollpflicht für medizinische Einrichtungen – Kein Immunitätsnachweis – keine Beschäftigung in medizinischen Einrichtungen
eAU für Ärzte ab dem 01. Oktober 2021 Pflicht
Aus dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) folgt die nun für Ärzte ab dem 01.10.2021 verbindliche Pflicht, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen elektronisch (eAU) über ihre Praxisverwaltung an die Krankenkassen zu übermitteln. Mit der digitalen Übermittlung wird das Ziel verfolgt, das Meldeverfahren im Krankheitsfall für die Beteiligten zu beschleunigen und zu vereinfachen. Betroffen von dieser Umsetzungspflicht sind nur die gesetzlich Versicherten sowie die behandelnden Vertragsärzte und Vertragszahnärzte. Nicht umfasst sind dagegen Privatversicherte bzw. die Privatärzte.
Transparenzregister – Eintragung ist jetzt Pflicht
Das Transparenzregister führt in elektronischer Form Eintragungen zu den sog. wirtschaftlichen Berechtigten von Rechtseinheiten und Rechtsgestaltungen. Mit der Gesetzesänderungen wird die Meldung zum Transparenzregister nun für alle Gesellschaften in der Bundesrepublik Pflicht und das Transparenzregister zum sog. Vollregister.