MEDIZINANWALTBLOG

Kategorien

Archive

Entwurf GKV-Versorgungsstärkungsgesetz

Keine Nachbesetzung von Arztsitzen bei Überversorgung nach dem Entwurf des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes Im März 2015 fand die Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages zu dem neu geplanten Entwurf des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes statt. Im Mittelpunkt der Diskussionen um den Entwurf des Gesetzes stand auch hier die Verpflichtung der Zulassungsausschüsse Vertragsarztzulassungen dann nicht mehr nachzubesetzen, wenn eine Region formal einen Versorgungsgrad von mehr als 110 Prozent aufweist. Die Regelung um die Streichung des Ermessens (bisher ist in § 103 Absatz 3a SGB V die Formulierung „kann“) gewählt im Hinblick auf die Nachbesetzung durch die Zulassungsausschüsse…

Mehr dazu

Approbation ohne Gleichwertigkeitspruefung!

Erfolg! Ein langer Atem und eine umfassende Dokumentation des Studieninhalts zahlen sich aus. Wir konnten vor dem Verwaltungsgericht den Anspruch einer Zahnärztin aus einem Drittstaat auf Erteilung der Approbation durchsetzen. Streitig war die Frage, ob das zahnmedizinische Studium mit der deutschen zahnmedizinischen Ausbildung als gleichwertig eingestuft werden kann. Im Antragsverfahren hatte sich die Approbationsbehörde eines Sachverständigen bedient, der der Auffassung war, dass die zahnmedizinische Ausbildung nicht gleichwertig sei. Gegen den auf dieser Basis ergangenen Bescheid erhoben wir für unsere Mandantin Klage vor dem Verwaltungsgericht. Auf unseren Vortrag hin beauftragte das Verwaltungsgericht…

Mehr dazu

Verbot von Rezeptsammelstellen in Arztpraxen

Grundsätzliches Verbot! Das Einrichten von Rezeptsammelstellen ist grundsätzlich gemäß § 24 ApoBetrO verboten. Insoweit hat das OLG Saarbrücken (Az.: 1 U 42/13) im Rahmen des einstweiligen Verfügungsverfahrens entschieden, dass das Verbot der Einrichtung von Rezeptsammelstellen bei Angehörigen der Heilberufe auch nach der Änderung der ApoBetrO fortbesteht.   Was ist eine unerlaubte Rezeptsammelstelle? Eine unerlaubte Rezeptsammelstelle liegt vor, wenn ein Apotheker – ohne im Besitz einer Erlaubnis für den Betrieb einer Rezeptsammelstelle zu sein – Dritte organisiert dazu veranlasst, für ihn Rezepte zu sammeln, oder wenn Rezepte, die von Dritten gesammelt…

Mehr dazu

Neue Honorarverteilung in Hamburg ab 4. Quartal 2013

Die neue Honorarverteilung in Hamburg ist beschlossen: die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg hat am 25.09.2013 für den neuen Honorarverteilungsmaßstab ab dem 4. Quartal 2013 mehrheitlich votiert. Damit gibt es ab sofort keine Regelleistungsvolumina (RLV) mehr. Diese werden durch die Individuellen Leistungsbudgets (ILB) abgelöst.   Das ILB orientiert sich an dem Leistungsbedarf aus dem Referenzquartal im Vorjahr. Das ILB ist ein Euro-Betrag, welcher pro Arzt / Psychotherapeut quartalsweise zugeteilt wird. Ein Fallbezug ist sodann nicht mehr vorgesehen. Eine Verrechnung von ILB innerhalb von Berufsausübungsgemeinschaften ist nur noch möglich, wenn die Ärzte in…

Mehr dazu

Ärzte Cup Golf 2013 – Ein rundum gelungenes Event

Wir bedanken uns bei allen Teilnehmern des diesjährigen Ärzte Cup Golf, der am 06. September 2013 auf der Golfanlage des GC Gut Haseldorf stattfand. Ferner bedanken wir uns für die freundliche Unterstützung der Deutschen Apotheker- und Ärztebank.   Wir hoffen, Ihnen hat das Event ebenso gut gefallen wie uns und wir freuen uns bereits auf den Ärzte Cup 2014!   Fotos vom Ärzte Cup Golf können Sie hier abrufen:  http://flickr.com/gp/81663276@N07/E7948F/   Ihr Vorberg & Partner Team

Mehr dazu