MEDIZINANWALTBLOG

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Genehmigung Zweigpraxis bei Verbesserung der Versorgung

Für den Antrag auf Genehmigung einer Zweigpraxis bei Einzelpraxen, Gemeinschaftspraxen oder Medizinischen Versorgungszentren ist es erforderlich, dass der Antragssteller nachweisen kann, dass durch die Zweigpraxis die Versorgung der gesetzlich versicherten Patienten verbessert wird und gleichzeitig die Versorgung der Patienten an der Hauptbetriebsstätte nicht verschlechtert wird.   Dieses regelt § 24 Absatz 3 Satz 1 Ärzte-Zulassungsverordnung. Die quantitative und/oder qualitative Verbesserung an dem Standort der Zweigpraxis ist ausführlich in dem Antrag auf Genehmigung darzustellen. Das gewöhnliche Leistungsangebot von Praxen in der fachärztlichen Versorgung reicht beispielsweise nicht aus, um die Verbesserung in…

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"Hoffnungsträger" E-Health-Gesetz

Am 3. Juli 2015 fand die erste Lesung des E-Health-Gesetzentwurfs im Deutschen Bundestag statt. Die Messlatte an Erwartungen an den Entwurf war dabei nicht zuletzt durch die einleitenden Worte des Bundesgesundheitsministers Hermann Gröhe in der Pressemitteilung vom 3. Juli 2015 hoch gesetzt:   „Digitale Vernetzung kann Leben retten und stärkt die Patienten. Dafür schaffen wir mit dem E-Health-Gesetz die entscheidende Grundlage“   Schaut man genauer hin, stellt man allerdings schnell fest, dass im Mittelpunkt des Entwurfs im Wesentlichen nur der Ausbau der elektronischen Gesundheitskarte steht.   So sollen ab 2018…

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Das Versorgungsstärkungsgesetz in Stichpunkten

Die wichtigsten Stichpunkte zu den gesetzlichen Änderungen durch das Versorgungsstärkungsgesetz, welches am 01.08.2015 in Kraft tritt:   Unterversorgte Bereiche und strukturschwache Gebiete sollen in der vertragsärztlichen Versorgung gefördert werden. Es wird ein  Strukturfond eingerichtet; Fördermöglichkeiten werden erweitert. Medizinische Versorgungszentren können künftig auch „fachgleich“ gegründet werden. Auch Zahnärzte und Psychotherapeuten können künftig Medizinische Versorgungszentren gründen. Die Gründungsvoraussetzungen für Kommunen als Gründer eines Medizinischen Versorgungszentrums wurden aufgenommen. Die Nachbesetzung von Vertragsarztzulassungen in überversorgten Gebieten wird eingeschränkt. Bei einem Versorgungsgrad von über 140 Prozent kann der Zulassungsausschuss nur in gesetzlich geregelten Einzelfällen die Zulassung…

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GKV-Versorgungsstärkungsgesetz tritt in am 01.08.2015 in Kraft!

Am 11.06.2015 wurde das Versorgungsstärkungsgesetz vom Bundestag beschlossen und tritt nun zum 01.08.2015 in Kraft.   Welche Änderungen ergeben sich? Die einschneidenden Änderungen ergeben sich durch das Versorgungsstärkungsgesetz insbesondere im Vertragsarztrecht, dort in der Nachfolgezulassung gemäß § 103 SGBV. Die vertragsärztlichen Zulassungen sind nur noch unter sehr begrenzten Einschränkungen ausschreibbar – jedenfalls in den Fachbereichen, in denen eine Überversorgung von über 140% besteht. Die Nachfolgeregelung für Einzelpraxen ist damit ab dem 01.08.2015 neu zu bewerten. Eine kurzfristige Übergabe an einen Nachfolger durch Übernahme der vertragsärztlichen Zulassung in überversorgten Bereichen ist nach dem…

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Aktuell: Änderungen Entwurf GKV-Versorgungsstärkungsgesetz

Das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz ist noch immer nicht verabschiedet. Es steht Ende Mai / Anfang Juni die nächsten Lesungen im Bundestag an.   Der wesentliche Konfliktpunkt in dem Entwurf des GKV-Versorgungsstärkungsgesetz ist nach wie vor der vorgesehene Aufkauf von vertragsärztlichen Praxen bei Überversorgung. Nunmehr soll die Aufkaufpflicht der KVen erst ab einem Überversorgungsgrad von 140 Prozent in überversorgten Bereichen greifen; soweit ein Überversorgung bis zu 140 Prozent in der Bedarfsplanung festgelegt ist, bleibt es bei der bisherigen „Kann“-Aufkaufregelung für die KVen, von der aber bislang kaum Gebrauch gemacht wurde.   Im Zuge…

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