MEDIZINANWALTBLOG
Die Corona-Krise fordert das Arbeitsrecht heraus – Antrag auf Kurzarbeitergeld
Die Corona – Krise wirft viele arbeitsrechtliche Fragestellungen auf. Die Beantragung von Kurzarbeitergeld, Änderungskündigungen oder betriebsbedingte Kündigungen sind nur eine Auswahl der Themen, mit denen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer beschäftigen müssen.
Bewertungsportal bei Jameda teils unzulässig
Das OLG Köln hat am 14.11.2019 (Az. 15 U 89/19 + 15 U 126/19) entschieden, dass die Bewertungsplattform Jameda in Teilen unzulässig agiert. Damit können sich viele auf der Plattform ungewollt bewertete Ärzte nunmehr damit auseinandersetzen, ob die in ihrem Profil bei Jameda enthaltenen Bewertungsdaten in zulässiger Art und Weise veröffentlicht werden und Jameda auf Löschung / Unterlassung in Anspruch nehmen möchten.
Neue Mindestsprechstundenzeiten für Vertragsärzte und Psychotherapeuten gelten ab dem 11.05.2019
Das TSVG (Terminservice- und Versorgungsgesetz) ist in Kraft getreten. Seit dem 11.05.2019 gilt damit rechtsverbindlich, dass ein Vertragsarzt bzw. Psychotherapeut, im Rahmen seiner vollzeitigen vertragsärztlichen Tätigkeit, mindestens 25 Wochenstunden in Form von Sprechstunden für gesetzlich Versicherte zur Verfügung stellen muss. Hierbei werden ebenfalls Besuchszeiten angerechnet. Bei reduziertem Zulassungsumfang ist die Mindest-Sprechstundenzeit jeweils anteilig zu erfüllen. Damit erhöht sich die Anzahl der Mindestsprechstundenzeiten für Vertragsärzte und Psychotherapeuten von 20 Wochenstunden auf 25 Wochenstunden. Die Sprechstundenzeiten sind entsprechend durch den Vertragsarzt bzw. Psychotherapeuten anzukündigen. Dr. Katja Paps Fachanwältin für Medizinrecht
Auslobung von Prämien zur Anwerbung von Kunden verstößt gegen das Heilmittelwerbegesetz
In einer aktuellen Entscheidung vom 29.11.2018 hat der BGH (Az: I ZR 237/16) das Werben einer Versandapotheke mit einer Prämie in Höhe von 10€ für die Anwerbung von Neukunden durch Bestandskunden für wettbewerbswidrig erklärt. Die Werbung mit einer solchen Prämie verstößt gegen das Heilmittelwerbegesetz.
Grundlagen der Kooperation von Kosmetikern und Ärzten
Wenn Arztpraxis und Kosmetiker
zusammenarbeiten, können beide Seiten davon profitieren. Für eine solche Kooperation gelten aber gerade für gemeinsame Werbung und Datenschutz strenge Richtlinien, die die Partner beachten sollten.