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Entwurf GKV-Versorgungsstärkungsgesetz

Keine Nachbesetzung von Arztsitzen bei Überversorgung nach dem Entwurf des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes Im März 2015 fand die Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages zu dem neu geplanten Entwurf des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes statt. Im Mittelpunkt der Diskussionen um den Entwurf des Gesetzes stand auch hier die Verpflichtung der Zulassungsausschüsse Vertragsarztzulassungen dann nicht mehr nachzubesetzen, wenn eine Region formal einen Versorgungsgrad von mehr als 110 Prozent aufweist. Die Regelung um die Streichung des Ermessens (bisher ist in § 103 Absatz 3a SGB V die Formulierung „kann“) gewählt im Hinblick auf die Nachbesetzung durch die Zulassungsausschüsse…

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Bundesverwaltungsgericht: E-Zigarette kein Arzneimittel oder Medizinprodukt!

Nun steht es fest! Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Tim Reichelt – Partner bei Vorberg&Partner – erzielte heute (20.11.2014) einen herausragenden Erfolg in Sachen E-Zigaretten am BVerwG. Das Bundesverwaltungsgericht entschied, dass es sich bei E-Zigaretten weder um Arzneimittel noch um Medizinprodukte handelt! Dies hat große Auswirkungen auf den Vertrieb entsprechender Produkte, da nun geklärt ist, dass der Verkauf von E-Zigaretten keiner gesonderten Zulassung bedarf! E-Zigaretten und Liquids werden weiterhin in Tabakläden und im Internet frei verkäuflich sein.     

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Approbation ohne Gleichwertigkeitspruefung!

Erfolg! Ein langer Atem und eine umfassende Dokumentation des Studieninhalts zahlen sich aus. Wir konnten vor dem Verwaltungsgericht den Anspruch einer Zahnärztin aus einem Drittstaat auf Erteilung der Approbation durchsetzen. Streitig war die Frage, ob das zahnmedizinische Studium mit der deutschen zahnmedizinischen Ausbildung als gleichwertig eingestuft werden kann. Im Antragsverfahren hatte sich die Approbationsbehörde eines Sachverständigen bedient, der der Auffassung war, dass die zahnmedizinische Ausbildung nicht gleichwertig sei. Gegen den auf dieser Basis ergangenen Bescheid erhoben wir für unsere Mandantin Klage vor dem Verwaltungsgericht. Auf unseren Vortrag hin beauftragte das Verwaltungsgericht…

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Anerkennung ausländischer Abschlüsse!

Änderung der Approbationsordnung Zum Jahreswechsel ist eine neue Änderung der Approbationsordnung für Ärzte in Kraft getreten. Im Rahmen der Anerkennung ausländischer Abschlüsse ist nunmehr die inhaltliche Ausgestaltung der Eignungs-/Kenntnisprüfung in §§ 36, 37 ÄApprO geregelt. Bislang herrschte Unsicherheit wie die Kenntnisprüfung auszugestalten ist und insbesondere auf welche Fächer sich diese bezieht. Nunmehr hat der Gesetzgeber die Inhalte sowie den groben Ablauf normiert. Zukünftig bezieht sich die Prüfung auf die Fächer Innere Medizin und Chirurgie, ergänzend sollen Aspekte der Notfallmedizin, der Klinischen Pharmakologie, der bildgebenden Verfahren, des Strahlenschutz sowie rechtliche Aspekte der Berufsausübung berücksichtigt werden. Zusätzlich kann…

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E-Zigarette ist kein Arzneimittel

Die E-Zigarette mit nikotinhaltigen Liquids stellt kein Arzneimittel dar! Der 13. Senat des OVG Münster (Urteil vom 17.09.2013 – 13 A 2448/12; 13 A 2541/12; 13 A 1100/1) hat im Sinne unserer Mandantin aus Wuppertal entschieden und unsere Berufung als begründet erachtet. Unsere Mandantin, die in Wuppertal einen Laden für E-Zigaretten und Liquids betreibt und der das Gesundheitsamt der Stadt Wuppertal den Vertrieb nikotinhaltiger Liquids mit der Begründung untersagt hatte, es handele sich dabei um nicht zugelassene Arzneimittel, klagte vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf. Ihre Klage wurde in erster Instanz abgewiesen….

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