MEDIZINANWALTBLOG
BGH entscheidet zur Frage der telefonischen Aufklärung von Patienten (AZ VI ZR 204/09)
Die ordnungsgemäße Aufklärung eines Patienten über die Behandlung ist regelmäßig Gegenstand von richterlichen Entscheidungen. Nun hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 15.06.2010 (Aktenzeichen: VI ZR 204/09), dass unter besonderen Umständen auch eine telefonische Aufklärung des Patienten ausreichen kann. Im Streit stand eine Leistenhernien-Operation bei einer drei Wochen alten Klägerin. Im Rahmen des Eingriffs kam es zu atemwegsbezogenen Komplikationen mit der Folge, dass die Klägerin heute unter schweren zentralmotorischen Störungen leidet. Die Eltern der Klägerin wurden zunächst von dem Operateur über die Behandlung aufgeklärt. Auch wenn insoweit bei dem persönlichen…
Arzthaftung: Vorsorge ist Sache der Patienten
In einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz vom 26.06.2010 zum Aktenzeichen 5 U 186/10 wurden die Sorgfaltsmaßstäbe der Ärzte ins rechte Licht gerückt. Geklagt hatte eine Patientin gegen ihre Gynäkologin. Der Vorwurf der Patientin ging dahin, dass die Ärztin nach einem ersten Verdacht auf ein Mammakarzinom in der linken Brust nicht hinreichend auf weitere Vorsorgmaßnahmen gedrängt habe. Das Oberlandesgericht stellte hierzu fest, dass es ausreiche, wenn ein Arzt auf die Notwendigkeit weiterer Untersuchungen hinweise. Es sei dann jedoch Sache des Patienten, ob, wann und bei welchem Arzt er die entsprechenden Untersuchungen…
Honorarrückforderungen bei Zahnärzten
Immer häufiger treffen wir in der täglichen Praxis auf Honorarrückforderungen von Patienten gegen Zahnärzte. Vorgeworfen wird ein Behandlungsfehler und das gezahlte Honorar wird von dem Patienten zurückverlangt. Zu dieser Frage hat kürzlich das Oberlandesgericht Frankfurt (Urteil vom 22.04.2010, Aktenzeichen 22 U 153/08) entschieden. Es hat deutlich herausgestellt, dass auch bei Vorliegen eines Behandlungsfehlers nicht der Rechtsgrund für die Zahlung des zahnärztlichen Honorars entfalle. Insoweit sei der Vertrag zwischen Arzt und Patient als Dienstvertrag einzuordnen. Der Arzt verspreche hier lediglich eine sachgerechte Behandlung, also seine ärztliche Tätigkeit, nicht aber den gewünschten…
Steuerhinterziehung kann die Approbation kosten!
Die Bundesärzteordnung sieht unter anderem eine Widerrufsmöglichkeit der Approbation vor, wenn sich ein Arzt als „der Ausübung seines Berufs unwürdig“ oder „unzuverlässig“ erweist. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat kürzlich entschieden, dass die Zulassung zur Berufsausübung auch wegen wiederholter Steuerhinterziehung entzogen werden kann. Ein Arzt hatte über ein Jahrzehnt hinweg erhebliche Teile seiner Praxiseinnahmen vorsätzlich nicht in seine Einkommensteuererklärung einbezogen. Für die Jahre, für die er keine Selbstanzeige erstattet hatte, wurde er zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Da die gesetzliche Regelung lediglich ein allgemeines Fehlverhalten, nicht aber die Begehung einer Straftat voraussetzt,…
Altersdiskriminierung für Vertragsärzte wegen Höchstaltersgrenzen
Mit Ablauf des Kalendervierteljahres, in dem der Zahnarzt sein 68. Lebensjahr vollendet, endet auch die Zulassung eines Vertragszahnarztes im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung nach § 95 VIII SGB V. Vertragszahnärzte erbringen zahnärztliche Leistungen im Rahmen eben der gesetzlichen Krankenversicherung, in der ca. 90 % der deutschen Bevölkerung versichert sind. Außerhalb dieser vertragszahnärztlichen Kassenversorgung können Zahnärzte ihre Tätigkeit auch über das vollende 68. Lebensjahr hinaus erbringen. Dem EuGH lag eine Sache zur Entscheidung vor, ob diese Beschränkung der Altersgrenze in einem Mitgliedstaat generell festgelegt werden darf, um damit in erster Linie…