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Bundesverfassungsgericht erweitert das Werberecht für Ärzte / Zahnärzte

Mit seiner Entscheidung vom 1.6.2011 (Az.:1 BvR 233/10 + 1 BvR 235/10) hat das Bundesverfassungsgericht die Rechte der Zahnärzte in ihren Werbemaßnahmen umfassend gestärkt und mit dieser Entscheidung gezeigt, dass die zeitlichen Veränderungen im Internet sowie sonstigen Werbemaßnahmen immer der heutigen Zeit angepasst werden können. Entscheidend sind dem Urteil nach nicht pauschale Aussagen gewisse Werbemaßnahmen seien unzulässig, sondern vielmehr steht jeweils eine Abwägung vorab, ob das Allgemeinwohl des Adressaten (Patienten) kreises nachteilig beeinflusst werden kann und / oder schützenswerte Allgemeininteressen berührt werden. In Kürze zu dem o.g. vom BVerfG zu…

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BSG: Zu den Voraussetzungen einer Sonderbedarfszulassung

Mit Urteil vom 08.12.2010 (Aktenzeichen: B 6 KA 36/09) hat das BSG ausführlich zu den Voraussetzungen einer Sonderbedarfszulassung Stellung genommen. Hierbei hat das Gericht insbesondere festgehalten: die Erteilung einer Sonderbedarfszulassung erfordert die Feststellung eines besonderen Versorgungsbedarfs der Versicherten liegen Leistungsangebote von Ärzten bereits vor, sind diese bei der Prüfung zu berücksichtigen, insbesondere deren geographische Erreichbarkeit; den Versicherten sind weitere Wege umso eher zuzumuten, je spezieller die erforderliche Qualifikation ist das Vorliegen eines Versorgungsbedarfs kann zweifelhaft sein, wenn andere bereits zugelassene Versorger in absehbarer Zeit den Versorgungsbedarf decken werden, weil sie…

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Rückforderung von zahnärztlichem Honorar

In einer Entscheidung des Bundesgerichtshof vom 29.03.2011 (Aktenzeichen VI ZR 133/10) hat dieser unter Zurückverweisung der Rechtssache an das Oberlandesgericht Frankfurt festgehalten, dass ein vertragswidriges Verhalten des Zahnarztes (§ 628 Absatz 1 Satz 2, 2. Fall BGB) nicht voraussetzt, dass dieses „schwerwiegend“ ist. Kündigt ein Patient den Behandlungsvertrag mit dem Zahnarzt, hat dieser eine bereits entrichtete (Voraus-)Vergütung für die künftigen Leistungen zurückzuerstatten. Darüber hinaus steht dem Zahnarzt kein Vergütungsanspruch für bisherige Leistungen zu, wenn er durch sein vertragswidriges schuldhaftes Verhalten (Behandlungsfehler) die Kündigung des Behandlungsvertrages durch den Patienten veranlasst hat….

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Blickfangwerbung durch Arzt nicht grundsätzlich berufswidrig

Eine neuere Entscheidung des Berufsgerichts für Heilberufe in Berlin (VG Berlin Urteil v. 12.01.2011 90 K 5.10 T) hat sich mit der Frage der Zulässigkeit von großflächiger Blickfangwerbung (hier: 10 m x 1 m) bei einer Zahnarztpraxis beschäftigt. Im Ergebnis hat das Berufsgericht die Rechte des Zahnarztes zur Werbung gestärkt. Zwar sei anpreisende Werbung grundsätzlich berufswidrig, jedoch muss die Beurteilung im Einzelfall an der grundgesetzlich geschützten Berufsausübungsfreiheit nach Art . 12 GG gemessen werden. Nach allen Berufsordnungen der Ärzte und Zahnärzte ist anpreisende, irreführende oder vergleichende Werbung grundsätzlich berufswidrig. Hintergrund…

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Genehmigung für belegärztliche Tätigkeit des MVZ

Das Bundessozialgericht hat in seiner Entscheidung vom 23.03.2011 zum Aktenzeichen: B 6 KA 15/10 R festgehalten, dass einem MVZ eine Genehmigung für belegärztliche Tätigkeiten erteilt werden kann – allerdings nur in Bezug auf einen bei dem MVZ angestellten Arzt. Damit ist nunmehr geklärt, dass es ausgeschlossen ist, einem MVZ ohne Bezug auf einen konkreten Arzt die Genehmigung zur Ausübung der belegärztlichen Tätigkeit zu erteilen. Der Arzt, der in die Genehmigung einbezogen ist, erbringt die ärztlichen Leistungen, die sodann allerdings von dem MVZ abgerechnet werden, bei dem der Arzt angestellt ist….

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