MEDIZINANWALTBLOG
HCG C30 Globuli – Irreführende Bezeichnung ?
In einem wettbewerbsrechtlichen Verfahren vor dem LG Darmstadt (Urteil Landgericht Darmstadt vom 30.01.2020 zum Az. 15 O 25/19) hatte das Gericht zu entscheiden, ob der Herstellungsprozess eines homöopathischen Arzneimittels und der damit einhergehenden Potenzierung (hier C30) zu einer irreführenden Handlung der Apothekerin und einem Unterlassungsanspruch des abmahnenden Verbandes führen kann.
Bewertungsportal bei Jameda teils unzulässig
Das OLG Köln hat am 14.11.2019 (Az. 15 U 89/19 + 15 U 126/19) entschieden, dass die Bewertungsplattform Jameda in Teilen unzulässig agiert. Damit können sich viele auf der Plattform ungewollt bewertete Ärzte nunmehr damit auseinandersetzen, ob die in ihrem Profil bei Jameda enthaltenen Bewertungsdaten in zulässiger Art und Weise veröffentlicht werden und Jameda auf Löschung / Unterlassung in Anspruch nehmen möchten.
Kein Vertrieb von Arzneimitteln über Amazon
Das OLG Naumburg hat am 07.11.2019 entschieden, dass Versandapotheken über die Handelsplattform – den sog. Marketplace – Amazon keine apothekenpflichtigen Arzneimittel (OTC-Medikamente) verkaufen dürfen.
Status quo: Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
Nicht zuletzt durch den Markteintritt verschiedener Anbieter von Fernbehandlungen, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach Fernkontakt mit dem Patienten ausstellen, wurde die Diskussion um die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen wieder lauter. Derzeit führt die Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs verschiedene gerichtliche Verfahren, um die Zulässigkeit des Geschäftsmodells des Ausstellens von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen im Zusammenhang mit Fernbehandlung, d.h. mit keinem direkten Patientenkontakt, gerichtlich überprüfen zu lassen. Über die Frage, wie eine „Arbeitsunfähigkeit“ festzustellen ist, ist die Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses heranzuziehen. Soweit dort darauf verwiesen wird, dass die Arbeitsunfähigkeit nur aufgrund ärztlicher Untersuchungen erfolgen kann, wird nun…
Gutachten in Arzthaftungsprozessen
Erhebt ein Patient gegen einen Arzt den Vorwurf eines Behandlungsfehlers, muss das Vorliegen eines solchen objektivierbar festgestellt werden. Mit diesen Verfahren werden vorgerichtlich durch die betroffenen Patienten oder Angehörigen häufig die Schlichtungsstellen der Ärztekammern betraut. Zur Durchführung eines solchen Schlichtungsverfahrens muss sich der Arzt nach Abstimmung mit seiner Berufshaftpflichtversicherung bereit erklären, andernfalls wird die Schlichtungsstelle nicht tätig. Liegt die Zustimmung der Parteien vor, wird nach Zusammenstellen des Sachverhaltes ein Gutachter mit der Bewertung der ärztlichen Behandlung beauftragt. Dieser erstellt ein schriftliches Gutachten, auf der Basis dann die Schlichtungsstelle am Ende…