MEDIZINANWALTBLOG
Elektronische Unterschrift auf einem Unterschriften-, Signaturpad oder Tablet zur Dokumentation der Aufklärung und Einwilligung von Patienten als rechtssichere Alternative zur handschriftlichen Unterschrift?
Im Praxisalltag stellt sich immer häufiger die Frage, ob Patienten zur Dokumentation der Aufklärung und Einwilligung auch rechtssicher elektronisch auf einem Unterschriften- oder Signaturpad bzw. mittels eines Tablets unterschreiben können.
Änderung des Nachweisgesetzes
Das Nachweisgesetz wurde mit Wirkung zum 01.08.2022 angepasst und setzt nun neue und erweiterte Anforderungen an die Gestaltung und Ausformulierung und neuer Arbeitsverträge voraus.
Für geleistete Überstunden trägt der Arbeitnehmer die Beweislast
Nicht selten kommt es bei Beendigungen von Anstellungsverhältnissen vor, dass die Arbeitsvertragsparteien über die Zahlung von geleisteten Überstunden des Arbeitnehmers streiten. Zu den Fragen der Darlegungs- und Beweislast hat das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern (Urteil vom 21.09.2021, Az. 2 Sa 289/20) klarstellende Ausführungen getätigt und die Grundsätze zur Darlegungs- und Beweislast des Arbeitnehmers dargestellt.
Erstes Arbeitsgericht hat entschieden: Freistellung von Bestandspersonal in medizinischen Einrichtungen bei fehlendem Immunitätsnachweis wegen der Regelung in § 20a IfSG zulässig
In unserem Beitrag Immunitätsnachweis gegen COVID-19 in medizinischen Einrichtungen Pflicht –> Faktische Impfpflicht vom 08.01.2022 hatten wir bereits über die neue Regelung in § 20a IfSG berichtet, nach der alle Beschäftigten in medizinischen Einrichtungen bis zum 15. März 2022 einen Immunitätsnachweis (Impfnachweis, Genesenennachweis oder Nachweis einer medizinischen Kontraindikation) erbringen mussten. Für Bestandspersonal sieht die Regelung kein Beschäftigungsverbot vor, vielmehr lediglich eine Meldepflicht der Einrichtungsleitung gegenüber dem Gesundheitsamt. Nicht geregelt und damit unklar war hingegen, welche arbeitsrechtlichen Konsequenzen Einrichtungsleitungen zulässigerweise ziehen können, wenn Bestandsbeschäftigte keinen Immunitätsnachweis erbringen. In unserem o.g. Beitrag…
Zur Rechtmäßigkeit der Anordnung von Zulassungsbeschränkungen durch die Landesausschüsse auf der Grundlage des sog. Moratoriumsbeschlusses des G-BA in der Arztgruppe Pathologie
Anmerkungen von Dr. Katja Paps in der MedR – Medizinrecht – zum Urteil des Bundessozialgericht vom 17.03.2021 (Az. B 6 KA 3/20 R).