MEDIZINANWALTBLOG
Einbringung einer Einzelpraxis in eine Gemeinschaftspraxis
Das Finanzgericht Münster hat für Ärzte, die ihren Gewinn durch Einnahmeüberschussrechnung ermitteln und planen ihre Einzelpraxis in eine Gemeinschaftspraxis einzubringen, eine wichtige Entscheidung getroffen. Das Gericht hatte darüber zu entscheiden, ob zurückbehaltene Forderungen in voller Höhe den Übergangsgewinn im Jahr der Einbringung erhöhen oder erst bei Zahlung erfolgswirksam zu erfassen sind. Nach dem Urteilsspruch muss die Versteuerung erst im Zeitraum der Zahlung erfolgen. Es sei zwar, wenn der Gewinn durch Einnahmeüberschussrechnung ermittelt und die Praxis (unter Aufdeckung der stillen Reserven, sog. Teilwerteinbringung) in eine Gemeinschaftspraxis eingebracht wird, grundsätzlich ein Übergangsgewinn…
Rundfunkgebühren für Autoradio
Bei Fahrten des Arztes in die Praxis muss dieser für das Autoradio (zusätzlich) GEZ-Gebühren zahlen. Das Verwaltungsgericht Hamburg (Aktenzeichen 10 K 736/09) entschied hier, dass dieses auch dann gelte, wenn der Arzt bereits für seinen Privathaushalt GEZ-Gebühren zahle.
Kinderbetreuungskosten als Steuergeschenk
Sowohl Selbständige als auch Angestellte können die Kosten für die Kinderbetreuung bis zur Höhe von 4.000 EUR pro Kind und Kalenderjahr steuerlich absetzen. Kinderbetreuungskosten sind Aufwendungen für Dienstleistungen zur Betreuung eines zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehörenden Kindes. Seit dem 1.1.2006 sind 2/3 der Kosten für Dienstleistungen zur Kinderbetreuung, höchstens jedoch 4.000 EUR pro Kind und Kalenderjahr wie Betriebsausgaben/Werbungskosten oder als Sonderausgaben abzugsfähig. Zu den abzugsfähigen Aufwendungen zählen z.B. Beiträge zu Kinderkrippen/-gärten, Ausgaben für eine Tagesmutter oder Kinderpflegerinnen/-schwestern. Weitere Voraussetzung ist, dass die Eltern bzw. Erziehenden erwerbstätig und/oder krank bzw. behindert…