MEDIZINANWALTBLOG
Neue Weiterbildungsordnung für Ärzte (m/w/d) in Hamburg beschlossen
Voraussichtlich mit Wirkung zum 01.11.2020 tritt die am 15.06.2020 beschlossene neue Weiterbildungsordnung für Ärzte (m/w/d) in Hamburg in Kraft.
Arztrechnungen und Mahnungen nur an Privatadressen der Patienten versenden
Verstoß gegen ärztliche Schweigepflicht bei Versand Arztrechnung
Status quo: Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
Nicht zuletzt durch den Markteintritt verschiedener Anbieter von Fernbehandlungen, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach Fernkontakt mit dem Patienten ausstellen, wurde die Diskussion um die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen wieder lauter. Derzeit führt die Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs verschiedene gerichtliche Verfahren, um die Zulässigkeit des Geschäftsmodells des Ausstellens von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen im Zusammenhang mit Fernbehandlung, d.h. mit keinem direkten Patientenkontakt, gerichtlich überprüfen zu lassen. Über die Frage, wie eine „Arbeitsunfähigkeit“ festzustellen ist, ist die Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses heranzuziehen. Soweit dort darauf verwiesen wird, dass die Arbeitsunfähigkeit nur aufgrund ärztlicher Untersuchungen erfolgen kann, wird nun…
Gutachten in Arzthaftungsprozessen
Erhebt ein Patient gegen einen Arzt den Vorwurf eines Behandlungsfehlers, muss das Vorliegen eines solchen objektivierbar festgestellt werden. Mit diesen Verfahren werden vorgerichtlich durch die betroffenen Patienten oder Angehörigen häufig die Schlichtungsstellen der Ärztekammern betraut. Zur Durchführung eines solchen Schlichtungsverfahrens muss sich der Arzt nach Abstimmung mit seiner Berufshaftpflichtversicherung bereit erklären, andernfalls wird die Schlichtungsstelle nicht tätig. Liegt die Zustimmung der Parteien vor, wird nach Zusammenstellen des Sachverhaltes ein Gutachter mit der Bewertung der ärztlichen Behandlung beauftragt. Dieser erstellt ein schriftliches Gutachten, auf der Basis dann die Schlichtungsstelle am Ende…
BGH entscheidet: Keine Zugaben bei Einlösen von Rezepten durch Apotheker
Immer wieder beschäftigen sich die Gerichte mit der Frage, ob es Apothekern erlaubt ist, seinen Kunden bei der Abgabe von Arzneimitteln eine Zuwendung in Form eines Geschenkes oder eines Gutscheins ausgeben zu dürfen. In den Urteilen des Bundesgerichtshofes am 06.06.2019 zu den Aktenzeichen I ZR 206/17 und I ZR 60/18 entschied nunmehr der Bundesgerichtshof erneut: Apotheken dürfen im Zusammenhang mit der Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel keinerlei Geschenke oder Gutscheine ausgeben. Der Bundesgerichtshof kehrt sich insoweit von der älteren Rechtsprechung ab, wo noch geringfügige Werbeabgaben als zulässig erachtet wurden. Der Bundesgerichtshof vertrat…