Außerordentliche Kündigung durch Krankmeldung nach Streit mit Arbeitgeber?
Eine vom Arbeitnehmer eingereichte Krankmeldung nach einem Streit mit seinem Arbeitgeber lässt nicht zwangsläufig auf eine Arbeitsunfähigkeit schließen. Der Beweis ist nicht automatisch erbracht, wenn der Arbeitnehmer nach dem Streit mit seinem Arbeitgeber den Arbeitsplatz umgehend aufgebracht verlässt und am kommenden Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einreicht. Allein dadurch ist der Beweiswert seiner vorgelegten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht erschüttert. Denn es ist nicht auszuschließen, dass der Streit der Auslöser der zur Arbeitsunfähigkeit führenden Erkrankung ist. Für eine außerordentliche Kündigung müssen von Seiten des Arbeitgebers weitere Tatsachen vorgetragen werden, die für eine vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit sprechen. So kürzlich vom Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (Az.: 1 Sa 230/09) entschieden.
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