Begrenzung der Leistungen außerhalb des RLV

Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein hat die freien Leistungen außerhalb des RLV ab dem 04. Quartal 2009 kontingentiert. Die Verlust der Praxen werden nach Auskunft der KV Nordrhein auf 15 Prozent begrenzt. Die Höhe der Kontingente für die einzelnen Praxen basiert auf dem Leistungsbedarf des Referenzquartals (IV. Quartal 2008) bewertet mit dem 2009 geltenden Orientierungspunktwert von 3,5001 Cent. Gegebenenfalls wird hier noch eine Anpassung um eine Höherbewertung im EBM 2009 erfolgen. Das Ergebnis hebt die KV um fünf Prozent an. Die Bewertung für die im I. Quartal 2010 aktuell erbrachten Leistungen erfolgt noch.

 

Dr. Katja Held Fachanwältin für Medizinrecht

Dr. Katja Held
Fachanwältin für Medizinrecht

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