Absetzbar! – Gemeinsames Arbeitszimmer

Gemeinsames Arbeitszimmer von mehreren Nutzern steuerlich absetzbar

Nutzen mehrere Steuerpflichtige ein häusliches Arbeitszimmer gemeinsam, kann jeder die Aufwendungen für das Arbeitszimmer bis zu Höchstbetragsgrenze von 1.250 Euro steuermindernd geltend machen. Diese hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit zwei Urteilen entschieden und dabei seine frühere Rechtssprechung geändert. 

 

Der BGH ist bislang von einem objektbezogenen Abzug der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer ausgegangen. Nunmehr kann der Höchstbetrag von jedem Steuerpflichtigen in voller Höhe in Anspruch genommen werden, der das Arbeitszimmer nutzt, sofern in seiner Person die Voraussetzungen des § 4 Abs.5 Satz 1 Nr. 6b Satz 2 EStG erfüllt sind. 

 

Vereinbaren Sie noch heute einen Termin, um prüfen zu lassen, ob Sie von der neuen Rechtsprechung profitieren können!

 

Peter Ulrich Paul Rechtsanwalt Steuerberater

Peter Ulrich Paul
Rechtsanwalt
Steuerberater

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