GKV-Versorgungsstärkungsgesetz tritt in am 01.08.2015 in Kraft!
Am 11.06.2015 wurde das Versorgungsstärkungsgesetz vom Bundestag beschlossen und tritt nun zum 01.08.2015 in Kraft.
Welche Änderungen ergeben sich?
Die einschneidenden Änderungen ergeben sich durch das Versorgungsstärkungsgesetz insbesondere im Vertragsarztrecht, dort in der Nachfolgezulassung gemäß § 103 SGBV. Die vertragsärztlichen Zulassungen sind nur noch unter sehr begrenzten Einschränkungen ausschreibbar – jedenfalls in den Fachbereichen, in denen eine Überversorgung von über 140% besteht. Die Nachfolgeregelung für Einzelpraxen ist damit ab dem 01.08.2015 neu zu bewerten. Eine kurzfristige Übergabe an einen Nachfolger durch Übernahme der vertragsärztlichen Zulassung in überversorgten Bereichen ist nach dem Versorgungstärkungsgesetz nicht mehr möglich. Es muss daher langfristig geplant werden und überlegt werden, ob mit einem potentiellen Nachfolger ein vorgeschaltetes Anstellungsverhältnis für die Dauer von drei Jahren gewählt wird oder aber, ob eine Gemeinschaftspraxis gegründet wird. Auch hier setzt allerdings das Versorgungsstärkungsgesetz Langfristigkeit voraus: drei Jahre muss die gemeinsame Berufsausübung stattfinden.
Praxisausblick
Die Anwendung der neuen gesetzlichen Regelung durch das Versorgungsstärkungsgesetz durch die Zulassungsausschüsse bleibt abzuwarten. Jedenfalls aber müssen sich die Praxen mit der neuen Situation im Rahmen der Nachbesetzung von Arztsitzen rechtzeitig auseinandersetzen. Weitere Einzelheiten zum beschlossenen Gesetz finden Sie hier.
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