Neue Hilfsmittel-Richtlinie ab 01.04.2012 in Kraft
Wichtig für alle Ärzte, die Hilfsmittel verordnen: Rückwirkend zum 01.04.2012 tritt die neue Hilfsmittel-Richtlinie in Kraft. Insbesondere bei der Verordnung von Hilfsmitteln, bei denen mehrere gleichwertige Produkte zur Verfügung stehen, hat der Versicherte jetzt gemäß § 6 Absatz 6 der Hilfsmittel-Richtlinie das Wahlrecht. Wünschen des Versicherten soll bei der Verordnung und Auswahl der Hilfsmittel entsprochen werden, soweit sie angemessen sind. Wählen Versicherte Hilfsmittel oder zusätzliche Leistungen, die über das Maß des Notwendigen hinausgehen, haben sie die Mehrkosten und dadurch bedingte höhere Folgekosten selbst zu tragen. Wird ein Einzelprodukt verschrieben, muss die Verordnung explizit begründet werden. Mit dieser Änderung werden die Ärzte einmal mehr in die Pflicht genommen.
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