Ende des Streits um die Honorare der Psychotherapie in Sicht?

Psychotherapeutische Leistungen sind immer wieder ein Diskussionspunkt in der ärztlichen Honorarverteilung. Insbesondere vor dem Hintergrund der weiter ansteigenden Leistungen in diesem Bereich – und damit der steigenden Ausgaben in der vertragsärztlichen Versorgung Psychotherapie – wurde die Honorarverteilung stark kritisiert. Kürzlich hatte das Bundessozialgericht entschieden, dass es nicht möglich ist, die zeitabhängige Vergütung in der Psychotherapie zu deckeln. Diese Entscheidung stieß bei der Fachärzteschaft insofern auf Kritik, als dass bisher die psychotherapeutischen Leistungen nach der Honorartrennung aus dem Fachärztetopf finanziert werden und es nach der Entscheidung des BSG so zu einer Verschiebung der Honorarverteilung führen muss. In der Sondersitzung der Vertreterversammlung der KBV am 26.04.2012 hat diese dem Vorstand der KBV den Auftrag erteilt, einen Formuluierungsvorschlag zu unterbreiten, wonach psychotherapeutische Leistungen ab 2013 außerhalb der morbiditätsorientierten Gesamtvergütung gezahlt werden sollen; sprich: die Vertreterversammlung der KBV hat einen eigenen Honorartopf für psychotherapeutische Leistungen gefordert. Es bleibt abzuwarten, ob diese Forderung umgesetzt wird. Die Entwicklung wäre auf jeden Fall wünschenswert und angezeigt.

 

Dr. Katja Held Fachanwältin für Medizinrecht

Dr. Katja Held
Fachanwältin für Medizinrecht

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