Fristlose Kündigung bei Beleidigungen?

Wiederholte Beleidigung der Kollegen durch einen Arbeitnehmer kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Grundsätzliches Erfordernis ist jedoch auch hier, dass der Arbeitnehmer zuvor bereits mehrmals beleidigend aufgetreten ist und dieses Verhalten trotz einschlägiger Abmahnung fortsetzt. In diesen Fällen ist es die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, ein solches Verhalten auch als letztes Mittel mit einer fristlosen Kündigung zu beenden, um die anderen Arbeitnehmer vor diesem Verhalten zu schützen. Nur so kann er die Störungen des Betriebsfriedens bei einschlägigen Fällen unterbinden. Wenn ein Arbeitnehmer seine Kollegen wiederholt beleidigt und bedroht, kann eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sein. Das gilt umso mehr, wenn der Arbeitnehmer dieses Verhalten trotz einer einschlägigen Abmahnung durch den Arbeitgeber fortsetzt. Arbeitgeber sind aufgrund ihrer Fürsorgepflicht gegenüber den anderen Arbeitnehmern gehalten, derartige Störungen zur Einhaltung des Betriebsfriedens zu unterbinden. LAG SH – Az.: 3 Sa 224/09

 

Tim Reichelt Fachanwalt für Arbeitsrecht Gewerblicher Rechtsschutz

Tim Reichelt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Gewerblicher Rechtsschutz

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